Wir bieten Ihnen solitäre heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. (Rechtsgrundlage sind die §§ 113, 116 SGB IX i.V.m. § 79 Abs. 1 und 2 SGB IX)
Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Die Weiterentwicklung des Kindes als Gesamtpersönlichkeit ist dabei ein wesentliches Ziel unserer ganzheitlichen Arbeit.
Das Spiel als wichtigstes Element der kindlichen Entwicklung bietet dabei entscheidende Hilfe.
Methodenübergreifend werden wichtige Entwicklungsanregungen zur Wahrnehmung, Kognition, Sprache, Bewegung und sozial-emotionalen Entwicklung angeboten, wobei einzelne Bereiche zeitweilig eine schwerpunktmäßige Bedeutung haben können:
Hierbei geht es nicht um das Erlernen oder Antrainieren von Fertigkeiten oder Funktionen, sondern darum, den Kindern Zusammenhänge zu erschließen, durch die es ihnen möglich wird, sich und die Umwelt zu verstehen und zu bejahen.
Selbstsicherheit und Selbstwertgefühl werden aufgebaut, Ängste und Hemmungen abgebaut. Neugier, Sensibilität und Kreativität erfahren wichtige Impulse.
Im Spiel erkennt das Kind aber auch Grenzen, die es ihm ermöglichen, seine Frustrationstoleranz zu erhöhen.
Neben der Förderung des Kindes findet eine Begleitung, Beratung und Anleitung der Eltern, sowie ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch statt.
Die Förderung kann in Einzel,- oder Gruppenangeboten stattfinden.
Heilpädagogische Leistungen umfassen:
Für die Beantragung der Leistung beim zuständigen Kostenträger (LWL , Landschaftsverband Westfalen-Lippe) laden wir Sie mit ihrem Kind zunächst in die Frühförderstelle ein. Hier führen wir eine heilpädagogische Ersteinschätzung durch und bereiten die Antragsstellung mit Ihnen vor.
Danach werden Sie mit Ihrem Kind zur weiteren Diagnostik in das zuständige Gesundheitsamt eingeladen.
Dort erfolgt eine ärztliche Stellungnahme, sowie der zweite Teil der Entwicklungsdiagnostik.
Nach Antragstellung erfolgt die individuelle Feststellung des Teilhabebedarfes durch den LWL vor Ort. Nach erteiltem Bewilligungsbescheid kann mit der heilpädagogischen Entwicklungsförderung begonnen werden.
Neben der Förderung und Therapie des Kindes findet eine Anleitung, Beratung und Begleitung der Eltern, sowie in regelmäßigen internen Fallgesprächen ein interdisziplinärer Austausch statt. Dies alles als Leistung aus einer Hand und unter einem Dach.
Voraussetzung für diese Leistung ist die Rezeptverordnung über „die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung“ durch den Kinderarzt/Hausarzt mit der Zulassung zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen.
Nach einer umfassenden Eingangsdiagnostik und einem gemeinsamen Auswertungsgespräch wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt, welche medizinisch- therapeutischen und pädagogischen Leistungen ihr Kind erhalten soll.
Nach erfolgter Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger (LWL, Landschaftsverband Westfalen-Lippe) erfolgt die individuelle Feststellung des Teilhabebedarfes durch den LWL vor Ort.
Nach erteiltem Bewilligungsbescheid kann mit der interdisziplinären Förderung begonnen werden.
Im Bereich der Komplexleistung sind unsere Kooperationspartner:
Medizin & Psychologie | Lebenszentrum, Unna Königsborn |
Physiotherapie | Praxis Merzenich, Menden |
Logopädie | Praxis Filthaut, Menden |
Ergotherapie | Praxis Röbert, Menden |
Der Lebenshilfe Menden Hemer Balve e.V. setzt sich als gemeinnütziger Verein seit 1980 für die Belange von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen und ihrer Familien ein.
Menschen mit Behinderung müssen die Chance erhalten, ihr Leben so normal und selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Teilhabe, Gleichberechtigung und Barrierefreiheit sind unsere Ziele.
Um diese zu verwirklichen, unterhält der Ortsverein verschiedene Einrichtungen.